Ihr Ziel sei es, nach der Bezirksschule ins Gymnasium überzutreten. Das Wohl der Betroffenen sei nicht gefährdet und sie stehe auch nicht in einem besonderen Loyalitätskonflikt, wie dies vom Familiengericht unterstellt werde. Das Familiengericht sehe den Loyalitätskonflikt im Umstand, dass die Betroffene den Vater hie und da darum bitte, mit ihr ein Buch oder Vogelfutter kaufen zu gehen und darin, dass sich die Betroffene nicht getraut habe, mit der Mutter konkret über die Ferien mit dem Vater zu sprechen. Die Betroffene stehe nicht unter dem "Einfluss" der Mutter, sondern zeige klar, dass sie sich nicht zum Spielball ihrer Eltern machen lasse.