Gemäss der Vorinstanz sei durch das passive Verhalten der Beschwerdeführerin die Weisung allerdings nicht umgesetzt worden. Aufgrund der seit längerer Zeit stagnierenden Konfliktsituation zwischen den Eltern sowie dem fortgeschrittenen Alter der Betroffenen und dem starken Loyalitätskonflikt, in welchem sie sich befinde, erscheine es künftig angezeigt, vermehrt die Betroffene ins Zentrum der Massnahmen zu stellen, weshalb ihr die Weisung zu erteilen sei, regelmässige Termine bei einer Fachperson für Kindes- und Jugendpsychologie wahrzunehmen.