- die Termine der Betroffenen bei der Fachperson für Kinder- und Jugendpsychologie aufzugleisen und die Finanzierung sicherzustellen; - die Einhaltung der erteilten Weisungen zu überwachen. 2. 2.1. In Abänderung von Dispositiv-Ziff. 3 des Scheidungsurteils des Bezirksgerichts E._____ vom 12. Juni 2018 gilt bis Ende Mai 2024 folgende Regelung: Der Vater wird berechtigt erklärt, die Betroffene in den geraden Kalenderwochen am Samstag von 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr zu sich oder mit sich auf Besuch zu nehmen.