- die Betroffene und ihre Eltern bezüglich der praktischen Ausübung des Besuchsrechts und den Kontakten mit dem Vater beratend und unterstützend zu begleiten und bei auftretenden Problemen zu vermitteln; - das Besuchs- und Ferienrecht zu begleiten sowie zu überwachen und sofern nötig die weiteren Modalitäten der Kontakte mit den Eltern zu erarbeiten und sofern nötig festzulegen (z.B. Nachholen der Kontakte); - für die Betroffene eine Fachperson für Kinder- und Jugendpsychologie zu suchen, welche mit der Betroffenen ihre Beziehung zu den Eltern reflektiert;