1.2. Mit Eingabe vom 11. September 2023 beantragte die Mutter die Aufhebung der bestehenden Kindesschutzmassnahmen, woraufhin das Familiengericht Baden ein entsprechendes Verfahren eröffnete (act. 2 ff.; sofern nichts anderes vermerkt, beziehen sich die nachfolgenden Aktorenstellen auf das Geschäft KEMN.2023.1641). Nach Durchführung einer persönlichen Anhörung der Betroffenen am 20. November 2024 (act. 22 ff.) sowie der Eltern und der Beiständin am 24. Januar 2024 (act. 30 ff.) erkannte das Familiengericht Baden am 5. Februar 2024 folgendes (KEMN.2023.1641):