Entgegen der Vereinbarung der Eltern anlässlich der Anhörung vom 27. März 2024, schrittweise ein unbegleitetes Besuchsrecht ohne behördliche Einflussnahme aufzubauen, weigere sich die Kindesmutter nach wie vor, die unbegleiteten Kontakte zuzulassen. Vor diesem Hintergrund drohe eine weitere Entfremdung der Betroffenen vom Vater, womit sich der Entzug der aufschiebenden Wirkung aufdränge, damit das Verfahren nicht weiter verzögert werde und gegebenenfalls weitere Kindesschutzmassnahmen angeordnet werden könnten. Eine solche Verzögerung würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken (Stellungnahme der Kindesvertreterin vom 6. Mai 2024).