Der Beschwerdegegner ist zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine angemessene Parteientschädigung (ohne MwSt) zu bezahlen. 7. Die unentgeltliche Rechtspflege und - beistand des Kindserzeugers sind abzuweisen. 8. Anträge mit der Eingabe vom 06.05.2024 von Kindserzeuger und Vertreter sind abzuweisen. 9. Anträge mit der Eingabe vom 06.05.2024 der Kindsvertreterin, RA Solèr sind abzuweisen. " 2.7. Die Beistände liessen sich nicht vernehmen. -5- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: