" 1. Entzug der aufschiebenden Wirkung des Beschlusses vom 27.03.2024 per sofort. 2. Antrag für wieder alleiniges Sorgerecht der Mutter. Kindsmutter hatte es seit Geburt. 3. Kein Umgangsrecht für den Kindserzeuger per sofort – ist biologischer Vater, juristischer Vater aber nicht sozialer Vater – und wegen Alkoholsucht und Borderline-Störung. 4. End-Entscheid in zweiter Instanz (Erinnere 15.12.2021). 5. Antrag für unentgeltliche Rechtspflege erster Instanz 6. Antrag für unentgeltlichen Rechtsbeistand erster Instanz