2. Die Eltern sowie die Kindsvertreterin haben bis zum 28. Juni 2024 schriftlich Bericht darüber einzureichen, wie das an der Anhörung vom 27. März 2024 abgemachte Besuchsmodell umgesetzt wurde und welche zeitlichen Erfolge hinsichtlich des unbegleiteten Besuches zwischen Vater und Tochter erreicht werden konnten. Diese Frist ist nicht erstreckbar! 3. Es wird voraussichtlich im August 2024 eine weitere Anhörung oder Verhandlung durchgeführt. 4. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. "