Damit die schulische Entwicklung und die Förderung der Betroffenen bestmöglich gewährleistet werden können, ist die Unterstützung der Beiständin bezüglich schulischer Ausbildung sowie der Austausch mit der Schule und den involvierten Fachpersonen aber auch den beiden Eltern unabdingbar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit wichtige Informationen hinsichtlich der Betroffenen, wie etwa die Wiederholung des zweiten Kindergartenjahres, aufgrund der Kommunikationsschwierigkeiten nicht zwischen den Eltern geteilt wurden (vgl. act. 35).