Den Eltern steht so bei Erziehungsfragen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der Betroffenen stets eine Ansprechperson zur Verfügung, welche sie mit Rat und Tat unterstützen kann. Die eingesetzte Beiständin ist einzig den Interessen der Betroffenen verpflichtet, was ihr ermöglicht, diese bei Schwierigkeiten adäquat zu unterstützen und als neutrale Person zwischen den Eltern zu vermitteln.