Zusätzlich weise die Betroffene in Anbetracht ihrer verzögerten Entwicklung in den Bereichen Kognition, Sprache, Motorik sowie Aufmerksamkeitssteuerung einen erhöhten Betreuungsbedarf auf, was zusätzliche Anforderungen an die Drittbetreuung stelle. Im Rahmen der Sozialberatung der Gemeinde Q._____ könne diese Hilfestellung indes nicht erbracht werden. Ebenfalls könne die bestehende Kindeswohlgefährdung nicht durch die bereits bestehende Erwachsenenschutzmassnahme der Mutter gelöst werden.