2.2. 2.2.1. Das Familiengericht Brugg hielt diesbezüglich im angefochtenen Entscheid zusammengefasst fest, dass die Kommunikation zwischen den Eltern konfliktreich und angespannt sei. Die Mutter sei im Hinblick auf ihre anstehende Ausbildung mit der Organisation der benötigten Drittbetreuung der Betroffenen überfordert. Nicht zuletzt, da sie aufgrund eines Burnouts schnell an ihre Grenzen komme. Zusätzlich weise die Betroffene in Anbetracht ihrer verzögerten Entwicklung in den Bereichen Kognition, Sprache, Motorik sowie Aufmerksamkeitssteuerung einen erhöhten Betreuungsbedarf auf, was zusätzliche Anforderungen an die Drittbetreuung stelle.