b) ist aufzuheben. Die Begleitung von B._____ in der persönlichen, emotionalen und schulischen Entwicklung ist Sache der Eltern und fällt nicht in den Aufgabenbereich einer Beiständin. Zudem geht B._____ einmal pro Woche in den Logopädieunterricht, DaZ, Psychomotorik-Therapie an der etuna und wird daher in diesem Bereich bereits zusätzlich gefördert. c) Es sei ausschliesslich die Mutter zu unterstützen. Ich kann per sofort eine 100% Betreuung von B._____ übernehmen und gewährleisten.