2.4. Gegen den ihm in begründeter Ausfertigung am 2. April 2024 zugestellten Entscheid vom 14. Dezember 2023 erhob der Beschwerdeführer am 10. April 2024 Beschwerde bei der Kammer für Kindes und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: " Es wird beantragt, Ziffer 2 betreffend die Errichtung einer Beistandschaft für B._____ aufzuheben. […] Ich beantrage, die Aufgaben der Beiständin wie folgt abzuändern bzw. aufzuheben: a) Die Mutter in ihrer Sorge um B._____ mit Rat und Tat zu unterstützen; -4-