2. 2.1. Mit Eingaben vom 11. September 2023 (KEMN.2023.680, act. 1; die Nachfolgenden Aktorenstellen beziehen sich jeweils auf KEMN.2023.680) informierte die Sozialberatung der Gemeinde Q._____ das Familiengericht Brugg über die stattgefundenen Sitzungen sowie die Absichtserklärung des Beschwerdeführers, an keinen weiteren Gesprächsterminen mehr teilzunehmen. Mit Stellungnahme vom 19. Oktober 2023 begehrte der Beschwerdeführer, dass die Beratungstermine nur noch bei Bedarf stattfinden sollen (act. 5).