" 1. 1.1. Den Eltern wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, regelmässig gemeinsame Sitzungen bei der Sozialberatung der Gemeinde Q._____ wahrzunehmen, insb. betreffend Ferienplanung, Obhut und Betreuung sowie Erziehungsfragen. 1.2. Die Eltern weisen sich halbjährlich über die wahrgenommenen Termine gemäss Ziff. 1.1 aus, indem dem Familiengericht Brugg entsprechende Bestätigungen inkl. behandelter Themen eingereicht werden; erstmals spätestens per 31. Mai 2023. […] "