Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. B._____ (nachfolgend: Betroffene), geboren am tt.mm. 2017, ist die Tochter der nicht verheirateten, getrennt lebenden Eltern A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) sowie C._____ (nachfolgend: Mutter). Die Eltern üben das Sorgerecht gemeinsam aus, die Betroffene untersteht der Obhut der Mutter. 1.2. Mit Entscheid vom 6. April 2023 (KEMN.2023.147) erkannte das Familiengericht Brugg unter anderem Folgendes: