Durch die Aufgabenzuteilung kann die Beiständin etwa die Organisation der benötigten Unterlagen sowie der Behördentermine (samt Anwesenheit der Betroffenen) übernehmen, womit auch die Beschwerdeführerin entlastet wird und einer erneuten Überforderung begegnet werden kann. Darüber hinaus kann sich auch die Beiständin durch die beschleunigte Erledigung dieser Problemfelder auf die wesentlichen Bedürfnisse der Betroffenen sowie den Wiederaufbau der Beziehung zur Beschwerdeführerin fokussieren.