In Bezug auf die Erneuerung des Reisepasses vor der […] Botschaft und der erteilten Weisung an die Beschwerdeführerin, unter Führung der Beiständin bei der Erneuerung des Reisepasses der Betroffenen mitzuwirken, hat die Beiständin der Beschwerdeführerin die nötigen Instruktionen zu erteilen und die Mitwirkung der Beschwerdeführerin zu überwachen. Dispositivziffer 5 lit. g des angefochtenen Entscheids ist entsprechend zu ergänzen.