5.5.2. Betreffend die weiteren Ausweispapiere, welche durch eine Schweizer Behörde auszustellen sind – es dürfte sich dabei wohl primär um den Aufenthaltstitel für die Schweiz handeln –, ist die Erweiterung der Aufgaben der Beistandsperson zweckmässig und verhältnismässig: Die Beschwerdeführerin ist nicht nur im Zusammenhang mit dem Erneuern des ausländischen Reisepasses unkooperativ gewesen, sondern hat in der Vergangenheit auch weitere wichtige administrative Angelegenheiten (Unterzeichnung der Eintrittsformulare der Institution F._____, Herausgabe des Impfpasses oder des Reisepasses der Betroffenen;