Ein "hochaktives" Verhalten betreffend die Verlängerung des Reisepasses, wie die Beschwerdeführerin vorbringt, ist nicht ersichtlich. Wie die Beiständin treffend schreibt (vgl. E-Mail vom 19. Juni 2024 an die Beschwerdeführerin und ihren Rechtsvertreter, Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 2. Juli 2024, Beilage 4) hat es den Anschein, dass das Verfahren betreffend Verlängerung des Passes der Betroffenen noch immer auf dem Stand der Informationssammlung ist, um abzuklären, welche Unterlagen benötigt werden für die Passverlängerung. Dies sollte der Beschwerdeführerin (spätestens) seit Mitte März 2024 hinlänglich bekannt sein (Beschwerde, Beilage 9).