Mit Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts Aarau vom 15. November 2023 (KEMF.2023.53) wurde die Beschwerdeführerin angehalten, den Pass der Betroffenen zu erneuern. Daraufhin liess sie am 18. Dezember 2023 durch ihren Rechtsanwalt verlauten, dass der Entscheid nicht rechtsgenüglich zugestellt worden und dass eine Passverlängerung gar nicht möglich sei ohne Vorlage des alten Passes, welcher sich bei der Beiständin befinde. Die Verlängerung des Passes sei daher unmöglich und aus zeitlichen Gründen aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme auch unrealistisch (Eingabe der Beschwerdeführerin vom 18. Dezember 2023 an das Familiengericht Aarau in KEMF.2023.53).