Die Beschwerdeführerin war erst vom 22. November 2023 bis am 24. November 2023 für zwei Tage hospitalisiert und anschliessend bis am 16. Januar 2024 arbeitsunfähig (Beschwerde, Beilage 6). Es wäre der Beschwerdeführerin somit noch möglich gewesen, der Beiständin eine Rückmeldung zu geben und die notwendigen ersten Schritte zur Passverlängerung einzuleiten. Mit Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts Aarau vom 15. November 2023 (KEMF.2023.53) wurde die Beschwerdeführerin angehalten, den Pass der Betroffenen zu erneuern.