Auch auf die Eingabe der Beiständin vom 13. November 2023 an das Familiengericht Aarau (Postaufgabe am 17. November 2023, act. 1 f.), über welche sie sowohl die Beschwerdeführerin wie auch deren Rechtsvertreter mit E-Mail vom 17. November 2023 informiert hatte (Stellungnahme der Beiständin vom 24. April 2024, S. 5 und Beilage 11; Beschwerde, Beilage 7), gab es keine Reaktion. In diesem Zeitraum war die Beschwerdeführerin weder im Spital noch krankgeschrieben. Die Beschwerdeführerin war erst vom 22. November 2023 bis am 24. November 2023 für zwei Tage hospitalisiert und anschliessend bis am 16. Januar 2024 arbeitsunfähig (Beschwerde, Beilage 6).