5.4.2. Unbestrittenermassen (Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 2. Juli 2024, Rz. 24) und ausweislich der Akten wurden die Beschwerdeführerin sowie ihr Rechtsvertreter mit E-Mail der Beiständin vom 8. November 2023 auf die Tatsache hingewiesen, dass der Reisepass der Betroffenen nur noch bis am 14. Dezember 2023 Gültigkeit hat. Die Beiständin führte im Mail weiter aus, dass sie davon ausgehe, dass die Verlängerung von der Beschwerdeführerin in die Wege geleitet worden sei und bat um entsprechende Rückmeldung (Stellungnahme der Beiständin vom 24. April 2024, Beilage 10).