Des Weiteren hat auch der durch die Zurückhaltung des Reisepasses unterbundene Auslandsaufenthalt im Frühling 2023 (vgl. Stellungnahme der Beiständin vom 24. April 2024, S. 3) sowie die mit Unsicherheit und Ernüchterung verbundene Zeit im Vorfeld des ebenfalls genehmigten Auslandaufenthalts während den Weihnachtsferien 2023 (vgl. dazu auch die E-Mail vom 19. Dezember 2023 von E._____