Die Betroffene ist aktuell ohne gültige Ausweispapiere, was ihr das Reisen ins Ausland verunmöglicht. Dies schränkt nicht nur ihre Bewegungsfreiheit ein, sondern tangiert insbesondere im Hinblick auf Ausflüge der Institution F._____ die Integration der Betroffenen in die Wohngruppe (vgl. Stellungnahme der Beiständin vom 24. April 2024, Beilage 14). Weiter besteht für die Betroffene ohne gültigen Reisepass keine Möglichkeit, den in S._____ lebhaften Vater (sowie weitere Verwandte) zu besuchen, obwohl dies ebenfalls ihrem Wunsch entspricht (vgl. die E-Mail vom 7. November 2023 der Betroffenen an E.