Botschaft gewandt. Sie habe vor Einreichung ihres Gesuchs an das Familiengericht Aarau am 13. November 2023 sowohl die Beschwerdeführerin wie auch deren Rechtsvertreter darüber informiert. Eine Rückmeldung über die bereits vorgenommenen Schritte zur Erneuerung der Ausweispapiere, wie es damit weitergehe und wie mit den weiteren administrativen Vorgängen zu verfahren sei, sei von keiner Seite gekommen. Der abgelaufene Pass habe bereits im Zusammenhang mit (geplanten) Auslandsreisen für Probleme gesorgt.