Verantwortung überbürdet und sie somit überfordert. Es obliege der Beiständin, die erforderlichen Dokumente der Betroffenen mit hoher Dringlichkeit einzuholen. Den Reisepass habe die Beschwerdeführerin im Juli 2023 der Beiständin übergeben, womit dieser auch die Verantwortung obliege, rechtzeitig für eine Verlängerung zu sorgen. Zudem habe sie dadurch vor dem Hinweis durch die Beiständin am 8. November 2023 gar nicht wissen können, dass der Reisepass am 14. Dezember 2024 ablaufe. Die Finanzierung der Verlängerung habe in der Zwischenzeit geklärt werden können.