450d ZGB). Nachdem das Familiengericht Aarau mit vorliegend angefochtenem Entscheid vom 14. Februar 2024 der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Ausstellung von Ausweispapieren die elterliche Sorge beschränkt und der bestehenden Beiständin übertragen hat, schliesst dies die mit Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts Aarau vom 15. November 2023 (KEMF.2023.53) erteilte sinngemässe Weisung an die Beschwerdeführerin, dass sie angehalten werde, den Pass der Betroffenen zu erneuern, aus. Der Entscheid vom 15. November 2023 wurde damit mit Entscheid vom 14. Februar 2024 (KEMN. 2023. 976) in Wiedererwägung gezogen.