3. Die für B._____, geboren am tt.mm. 2008, errichtete Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB wird weitergeführt. […] -4- 5. Der Beiständin werden neu folgende Aufgabenbereiche übertragen: […] g) für die Erneuerung sämtlicher Ausweispapiere von B._____ besorgt zu sein. 6. 6.1. Die Beiständin ist zur Gewährleistung des Kindeswohls berechtigt, den Eltern die notwendigen Weisungen zu erteilen.