3. 3.1. Mit Eingabe vom 13. November 2023 (KEMN.2023.976, act. 1 f.; die nachfolgenden Aktorenstellen beziehen sich ohne anderweitigen Hinweis jeweils auf das Verfahren KEMN.2023.976) gelangte die Beiständin an das Familiengericht Aarau und stellte den Antrag, es sei zu prüfen, ob ihr Vertretungsrechte im Bereich Administration, insbesondere für die Beantragung sowie Verlängerung von Ausweispapieren, übertragen werden könnten. Als Begründung führte sie unter anderem an, dass der Reisepass der Betroffenen nur noch bis am 14. Dezember 2023 gültig sei.