2.2. Das Präsidium des Familiengerichts Aarau entschied am 15. November 2023 über den eingegangenen Antrag der Stiefmutter. Es erteilte einerseits dem beantragten Ferienaufenthalt mit der Stiefmutter die Zustimmung und hielt weiter die Beschwerdeführerin an, den Pass der Betroffenen spätestens bis zum 14. Dezember 2023 zu erneuern (in KEMF.2023.53). Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.