Auch habe die Mutter keine konkrete Gefährdung des Betroffenen benennen können, wenn dieser im Rahmen eines alle zwei Wochen stattfindenden Besuchsrechts beim Vater Zeit verbringen würde. Der Vater habe bestritten, Drogen zu nehmen und im Rahmen der stattgefundenen Polizeieinsätze hätten offenbar nie Anhaltspunkte für einen möglichen Drogenkonsum des Vaters bestanden, ansonsten davon auszugehen gewesen wäre, dass ein entsprechender Drogentest durch die Polizei angeordnet worden wäre. Zu bedenken sei auch, dass der Vater neben dem Betroffenen noch ein weiteres Kind habe, welches unter seiner Obhut stehe und bei ihm lebe.