Drogenkonsum des Vaters würden die Anordnung eines begleiteten Besuchsrechts nicht rechtfertigen. Es erscheine fraglich, weshalb diese Vorwürfe der Mutter nicht bereits in früheren Verfahren thematisiert worden seien, da zumindest bereits im Sozialbericht vom Juni 2022 das Konsumverhalten des Vaters ein Thema gewesen sei. Auch habe die Mutter keine konkrete Gefährdung des Betroffenen benennen können, wenn dieser im Rahmen eines alle zwei Wochen stattfindenden Besuchsrechts beim Vater Zeit verbringen würde.