12. Einer allfälligen Beschwerde sowie einem allfälligen Begründungsbegehren wird die aufschiebende Wirkung entzogen." -4- 2. 2.1. Gegen diesen ihr am 18. Dezember 2023 zugestellten Entscheid erhob A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 22. Dezember 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: