6. Zur Beiständin wird G._____, […], ernannt und beauftragt; - die Aufgaben im Rahmen von Dispositiv-Ziff. 5 hiervor wahrzunehmen; - nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen; - dem Familiengericht nach zwei Monaten nach Zustellung des vorliegenden Entscheides einen Zwischenbericht abzugeben über den aktuellen Stand (Aufenthaltsort); - dem Familiengericht nach sechs Monaten Aufenthalt im Mutter-Kind- Haus einen Zwischenbericht mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen einzureichen;