2.2. Ein weitergehendes oder abweichendes Besuchsrecht regeln die Parteien unter Wahrung des Kindeswohles und in Absprache mit der Beistandsperson im gegenseitigen Einvernehmen. 3. -3- Die mit Entscheid vom 29. November 2022 den Eltern erteilte Weisung, wonach sie die Stiftung […] einmal pro Woche in Anspruch zu nehmen haben, wird aufgehoben. 4. Der Mutter wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, sich im Anschluss an ihren Aufenthalt im Frauenhaus mit dem Betroffenen in ein Mutter-Kind-Haus zu begeben.