1.2. Am 28. Dezember 2022 führte eine Auseinandersetzung zwischen den Eltern zu einem Polizeieinsatz der Stadtpolizei E._____, woraufhin sich die Eltern trennten. Das Familiengericht Baden wurde darüber mit E-Mail des Abklärungsdienstes D._____ vom 13. Februar 2023 entsprechend informiert (act. 3 ff. und 7 ff. in KEMN.2023.360; die nachfolgenden Aktorenstellen beziehen sich auf das Verfahren KEMN.2023.360). Die Mutter beantragte beim Familiengericht Baden in der Folge mit Schreiben vom 24. Januar 2023 die Regelung der Kinderbelange (act. 13).