Anfechtungs- Entscheid des Familiengerichts Baden vom 28. November 2023 gegenstand Betreff Entzug der aufschiebenden Wirkung -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. C._____ (nachfolgend: der Betroffene), geboren am tt.mm. 2018, ist der Sohn der unverheirateten und getrennt lebenden Eltern A._____ und B._____. Der Betroffene steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge.