_ gehört gemäss § 1 Abs. 1 Ziff. 2 des Dekrets über die Bezirks- und Kreiseinteilung (DBK) vom 21. September 2010 (SAR 117.110) zum Bezirk Baden, weshalb auch das Familiengericht Baden zur Behandlung der Gefährdungsmeldung zuständig ist. Demnach ist die Gesuchstellerin gehalten, umgehend zu prüfen, ob und allenfalls welche Massnahmen zur Abwendung einer Selbst- oder auch Fremdgefährdung durch den Betroffenen zu treffen sind.