Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. Am 7. März 2024 (Posteingang: 11. März 2024) erstattete B._____ (nachfolgend: Mutter) betreffend ihren Sohn, A._____ (nachfolgend: Betroffener), geboren am tt.mm. 1997, beim Familiengericht Baden eine Gefährdungsmeldung. 2. 2.1. Am 11. März 2024 leitete die Gesuchstellerin die Gefährdungsmeldung an das Familiengericht Aarau (nachfolgend: Gesuchgegnerin) weiter, da der Betroffene von März 2020 bis Juni 2023 wirtschaftliche Sozialhilfe der Gemeinde Q._____ bezogen habe und bis zu seinem Wegzug nach unbekannt am 30. Juni 2023 in Q._____ gemeldet gewesen sei.