persönlich anzuhören und abzuklären, ob diese dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist oder der Schwächezustand in erster Linie dem Aufenthalt im Gesundheitszentrum D._____ geschuldet ist. Zudem ist festzustellen, ob und inwiefern die Nachkommen der Beschwerdeführerin neben anderen privaten oder öffentlichen Akteuren die Unterstützung in den Bereichen Personensorge, Administration sowie Vermögens- und Einkommensverwaltung übernehmen können oder tatsächlich eine Beistandsperson einzusetzen ist. 3. 3.1. Die Beschwerdeführerin hat mit Beschwerde vom 11. März 2024 ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt.