Zudem habe die Beschwerdeführerin einer Vertretungsbeistandschaft betreffend Einkommens- und Vermögensverwaltung zugestimmt, da sie dies als Entlastung sehe. Der Sohn habe die Gemeinde trotz mehrfachem Angebot nie kontaktiert, die Kontaktangaben beider Nachkommen seien zudem unbekannt (act. 18 f.). Den Akten kann weiter entnommen -8- werden, dass gegenüber der Beschwerdeführerin zahlreiche Betreibungen eingeleitet und Verlustscheine ausgestellt wurden, die Forderungen beliefen sich per 21. Juli 2023 auf Fr. 39'340.40 (vgl. act. 22).