2. Es sei von einer Erwachsenenschutzmassnahme gegenüber der Beschwerdeführerin abzusehen. 3. Eventualiter: Die Angelegenheit sei zu vertieften fachspezifischen Abklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Der Beschwerdeführerin sei das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung der Unterzeichnenden als amtliche Anwältin zu gewähren. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Verfahrensantrag