1.3. Nach telefonischen Abklärungen mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Sozialen Dienste Q._____ sowie der Beschwerdeführerin (act. 23 und 25 f.) erkannte das Familiengericht Rheinfelden mit Entscheid vom 24. August 2023 (KEMN.2023.236) unter anderem Folgendes: " 1. Für A._____ wird per 15. September 2023 eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung i.S.v. Art. 394 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB errichtet. 2. Die Beistandschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche: