Kinder trotz aller Vorsichtsmassnahmen passieren. Auch ein unsicheres Bindungsverhalten der Betroffenen zur Mutter ist weder aus den Berichten der Besuchsbegleitungsorganisation noch der Stellungnahme des Beistands oder den Aussagen der Betroffenen ersichtlich. Das vertrauensvolle Verhältnis zur Mutter ist für die psychische Stabilität und Aufarbeitung der Gewalterlebnisse der Betroffenen essenziell, weshalb die Behauptung des Beschwerdeführers, den Betroffenen drohe beim weiteren Verbleib bei der Mutter eine psychische Schädigung, abwegig erscheint.