Völlig haltlos ist das Vorbringen des Beschwerdeführers, der angebliche Beinbruch der Betroffenen 1 am 18. März 2024 sei ein Zeichen dafür, dass die Mutter überfordert sei und sich nicht angemessen um die Betroffenen kümmere (Eingabe vom 17. April 2024). Zum einen ist der Unfall nicht in der Obhut der Mutter passiert, sondern während der Schulzeit in der Pause (Stellungnahme der Mutter vom 8. April 2024), und zum anderen können solche Unfälle beim Herumtoben und Spielen der - 11 -