67, 69 und 70). Auch die Betroffene 1 habe häufiger Angst vor dem Beschwerdeführer, wenn dieser in Streitsituationen überreagiere (act. 70). Gemäss dem Besuchsbegleiter habe die Betroffene 1 sich im Zusammensein mit dem Beschwerdeführer auf dessen Frage, ob die Besuchszeiten verlängert werden sollen, einverstanden erklärt, aber gegenüber dem Besuchsbegleiter rückwirkend geäussert, dass sie dies gesagt habe, damit der Beschwerdeführer nicht schimpfe (act. 69). Ihr sei es vor allem wichtig, den Beschwerdeführer immer mit einem Besuchsrechtsbegleiter zu sehen, da er sie sonst wieder schlagen würde (act. 67).